Krankenhausbetriebsingenieur
Fachkraft für Arbeitssicherheit
(§ 5, 6, 7 der ASiG)
und
 Qualitätsmanagement

Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit sind Führungsaufgaben. Gemäß den Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbschG) trägt der Praxisinhaber die Verantwortung für den Gesundheits- und Arbeitsschutz in der Arztpraxis/Betrieb. So verpflichtet etwa § 3 des Arbeitsschutzgesetzes den Arbeitgeber, „die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen.“ Zudem obliegt es ihm, „die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben.“ Wichtig zu wissen: Die Verantwortung im Arbeitsschutz ist zwar an alle Praxismitarbeiter übertragbar, die übergeordnete Aufsichtspflicht bleibt für den Praxisinhaber jedoch bestehen.

Grundlagen: 
§§ Paragraphen {Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit}
DGUV Vorschrift 2 {Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit} Betriebsarzt in Limburg und Umgebung  /  -Hessen

Der Auftraggeber
Der § 6 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet den Arbeitgeber u. a. zur Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit. Ziel ist das Analysieren von möglichen Arbeitsgefahren und daraus resultierend die Ableitung von Maßnahmen zur Unfallverhütung. Die für die Umsetzung der sicherheitstechnischen Betreuung relevanten Anforderungen werden in der Vorschrift 2 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) formuliert. 

 

Meine Aufgaben: 
* Aufgaben gemäß § 6 ASiG werden nach dem Arbeitssicherheitsgesetz wahrgenommen. * Der Auftraggeber wird unterstützt und beraten in allen Fragen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung.
* Überprüfen und Beobachten der Betriebsverhältnisse und Information der Mitarbeiter/innen.
* Ich bin bei der Anwendung der Fachkunde im Rahmen des ASiG weisungsfrei.
* Ich erfülle diese Aufgaben unter Zugrundelegung der Einsatzzeiten gemäß §2 BGV A6 „Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (BGV A6/BGV A2/DGUV Vorschrift 2) der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW). 

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