Der Auftraggeber
Der § 6 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet den Arbeitgeber u. a. zur Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit. Ziel ist das Analysieren von möglichen Arbeitsgefahren und daraus resultierend die Ableitung von Maßnahmen zur Unfallverhütung. Die für die Umsetzung der sicherheitstechnischen Betreuung relevanten Anforderungen werden in der Vorschrift 2 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) formuliert.
Meine Aufgaben:
* Aufgaben gemäß § 6 ASiG werden nach dem Arbeitssicherheitsgesetz wahrgenommen. * Der Auftraggeber wird unterstützt und beraten in allen Fragen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung.
* Überprüfen und Beobachten der Betriebsverhältnisse und Information der Mitarbeiter/innen.
* Ich bin bei der Anwendung der Fachkunde im Rahmen des ASiG weisungsfrei.
* Ich erfülle diese Aufgaben unter Zugrundelegung der Einsatzzeiten gemäß §2 BGV A6 „Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (BGV A6/BGV A2/DGUV Vorschrift 2) der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW).
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